Notarkosten
Notar Stiefel
Fair. Sozial. Einheitlich.
Die Notarkosten in Deutschland sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und nicht verhandelbar. Das heißt: Sie sind bundesweit einheitlich und bei jedem Notar, jeder Notarin gleich. Kontrolliert wird dies im Rahmen von Geschäftsprüfungen, die regelmäßig durch die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde vorgenommen werden. Bei Unregelmäßigkeiten muss der Notar – je nach Sachlage – Gebühren nachfordern oder erstatten.
Durch die Koppelung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und somit an die individuelle Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass die notarielle Tätigkeit unabhängig von Einkommen und Vermögen in Anspruch genommen werden kann. Das notarielle Gebührensystem ist damit besonders fair und sozialverträglich. Hinzu kommt, dass unabhängig von Schwierigkeit und Aufwand einer Tätigkeit, die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit in der Beurkundungsgebühr enthalten ist.
Notarielle Urkunden können bisweilen sogar handfeste Kostenvorteile bieten. So ersetzt beispielsweise das vom Notar beurkundete Testament den deutlich kostenintensiveren Erbschein – Beratung, Entwurf und Beurkundung inklusive.
Fazit: Jedermann ist bei der Wahl seines Notars frei. Ort und Amtssitz spielen keine Rolle. Notarielle Beurkundungen bieten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit. Die dafür anfallenden Kosten sind bundesweit gesetzlich geregelt, fair und sozialverträglich ausgestaltet. Individuelle Gebührenvereinbarungen sind nach § 125 GNotKG verboten.